.UK Direkt - Die neue kurze und bessere .UK Domain
Ab dem 10. Juni 2014 werden second-level .UK Domains (mydomain.uk) frei zur Registrierung stehen. Die mit Spannung erwartete Veröffentlichung generiert schon heute viele Anfragen und Interesse. Inhaber von third-level .UK Domains wie z.B. .co.uk Domains, lesen bitte die Details zum Thema Grandfathering. Diejenigen, die noch keine .UK Domains besitzen: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Ihre Vorregistrierung!
Im Zusammenhang mit der Einführung von second-level .UK Domains, wird das Zentralregister Nominet, auch die Qualität der Inhaberdaten prüfen und verbessern. Können diese bei einer Registrierung der Domain angegebenen Daten nicht geprüft werden, kann dies zum Verlust der entsprechenden Domain führen. Lesen Sie dazu auch die neuen Vergaberichtlinien.
Rechte bei bereits existierenden .UK Domains
Inhaber einer bereits registrierten "third-level" .UK Domain, haben automatisch die Möglichkeit den gleichen Domainnamen als "second-level" .UK Domain für sich zu registrieren:
- Das automatische Recht an der Registrierung der "second-level" .UK Domain ist abhängig vom Registrierungsdatum der entsprechenden third-level Domain. Hierbei ist es wichtig, ob die Registrierung vor oder nach dem 28. Oktober 2013, 23:59 Uhr erfolgt ist.
- Die genauen Regeln entnehmen Sie bitte Nominet's Rights Lookup Tool
- Im Normalfall haben alle Inhaber einer .co.uk Domain die Möglichkeit die entsprechend kürzere .uk Domain zu registrieren
- Im Normalfall haben alle Inhaber einer .org.uk Domain als nächstes, also nach den Inhabern einer .co.uk Domain, die Möglichkeit die entsprechende .uk Domain zu registrieren.
- Im Normalfall haben alle Inhaber einer me.uk Domain an Dritter Stelle das Recht die entsprechend kürzere .uk Domain zu registrieren.
- Für alle anderen Inhaber von third-level Domains wie net.uk, plc.uk und ltd.uk müssen die entsprechenden Rechte über Rights Lookup Tool geprüft werden
- Für mehr Informationen besuchen Sie bitte unsere .UK Seite unter: https://www.hexonet.net/domain-landing/uk/
Für Inhaber, die von dem ersten Recht Gebrauch machen können, müssen eine Registrierung der entsprechenden .UK Domain vor dem 10. Juni 2019 erfolgen.
Die Preise für .UK Domains sind gleich der third-level .UK Domains.
Neue third-level .UK Registrierungen vor dem 10. Juni 2014 (Alternative zur Vorregistrierung)
Diejenigen, welche sich - als Alternative zur Vorregistrierung - das Recht zur Registrierung einer second-level .UK Domain sichern wollen, können auch vor dem 10. Juni 2014 eine entsprechende .co.uk Domain registrieren.
- Benutzen Sie das Rights Lookup Tool zur Prüfung ob ein Domainname zur Registrierung möglich ist
- Die Registrierung einer neuen co.uk Domain muss bis spätestens 10. Juni 2014 07:59 Uhr erfolgen
- Die Neuregistrierung einer anderen third-level .UK Domain, ausser .co.uk, unterliegen den Vergaberichtlinien von Nominet.
- Für mehr Informationen besuchen Sie bitte unsere .UK Seite unter: https://www.hexonet.net/domain-landing/uk/
Nominet's Qualitätssicherung der Inhaberdaten ab dem 7. Mai 2014
Das Ziel der neuen Richtlinien ist die Qualitätssicherung der .UK Domains innerhalb des Internets. Um dies sicherzustellen, unterliegt jede Registrierung einer .UK Domain einer besonderen Validierung durch die Registry. Fehlende Daten bei einer Registrierung führen zu einer Abschaltung der entsprechenden Domain innerhalb der ersten 30 Tage nach Registrierung. Fehlende Daten können sogar zu einer engültigen Löschung einer Domain führen.
Richtlinien für Reseller und Domaininhaber:
- Stellen Sie sicher, dass die Inhaberadresse vollständig und richtig ist: Strasse, Hausnummer, Stadt, Land und die Postleitzahl, sofern vorhanden.
- Stellen Sie sicher, dass die Telefonnummer richtig ist und entsprechend international formatiert ist, also mit der entsprechenden Landesvorwahl angegeben wird.
- Stellen Sie sicher, dass die eMail Adresse des Inhabers richtig und gültig ist.
- Das Feld Handelsname/Firma sollte für den entsprechenden Firmennamen genutzt werden. Das Organisationsfeld ist für den entsprechenden individuellen Namen gedacht.
- Der Inhaber sollte für entsprechende Prüfungen unter den angegebenen Kontaktinformationen wie Adresse, Telefonnummer und eMail Adresse erreichbar sein.